Arbeitsrecht für Beschäftigte

Beratung von Arbeitnehmern und Betriebsräten bei:

  • Umstrukturierungen (Interessenausgleich, Sozialplan)
  • Betriebsvereinbarungen, Betriebsübergängen
  • Bestandsschutz und Sonderkündigungsschutz
  • Fragen der betrieblichen Altersversorgung

Gerichtliche Vertretung von Beschäftigten und Betriebsräten in Urteilsverfahren und Beschlussverfahren

Beratung von Geschäftsführern und Führungskräften bei der Begründung und Beendigung von Dienstverträgen; gerichtliche Vertretung von Geschäftsführern und Führungskräften bei Bestandsschutzfragen und Aufhebungsverträgen


Rechtsanwälte:
Dr. Norbert Heenen
Tobias Korth