Dr. Norbert Heenen
Rechtsanwalt seit 1990 (Rechtsanwaltskammer Köln)
Dr. iur. (Universität Köln)
(Standorte Köln und Berlin)
Studium Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Köln, Freiburg und Kiel.
Sechs Jahre Referent vorwiegend im Rahmen von Gesetzgebungsvorhaben im Bundesarbeitsministerium (Referat Betriebsverfassung) und im Bundesfinanzministerium (Haushalt Bundesarbeitsministerium).
Fünfzehn Jahre im Bayer Konzern vor allem Rechtsabteilung: Wirtschaftsrecht, Leiter Arbeits- und Sozialrecht mit Schwerpunkt im kollektiven Arbeitsrecht (Gesamtbetriebsrat Bayer und Europäischer Betriebsrat Bayer). Ab 2004 Chefjurist (General Counsel) der AgfaPhoto Gruppe mit Tochtergesellschaften in 33 Ländern. Nach Insolvenz der Muttergesellschaft Unterstützung der Insolvenzverwaltung vor allem im Ausland.
Neben der Syndikustätigkeit seit 1990 Vertretung privater Mandanten vor Arbeits- und Zivilgerichten als selbstständiger Anwalt. Seit 2006 Konzentration auf die eigene Kanzlei. Dr. Heenen ist Gründer der Partnerschaftsgesellschaft.
Partner seit 2008.
Sprachen: Deutsch und Englisch (verhandlungssicher), Französisch.
Dr. Norbert Heenen ist:
- Co-Autor von: German Civil Code = Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Volume II, Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten = Liability of the heir for the obligations of the estate, Beck 2022.
- Co-Autor des Vertragskommentars „Vertragsgestaltung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte“, herausgegeben von Holthausen/Kurschat, Beck 2017.
- Co-Autor des Münchener Handbuchs zum Arbeitsrecht, (C.H. Beck), 1. bis 3. Auflage.