Tobias Korth


Rechtsanwalt seit 2012 (Rechtsanwaltskammer Köln)

(Standorte Köln und Berlin)

Rechtsanwalt Korth studierte von 2003 bis 2008 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Das erste juristische Staatsexamen legte er vor dem Oberlandesgericht Köln im Mai 2008 ab.

Ab März 2011: Referendariat u.a. beim Landgericht Bonn, praktische Ausbildung in Anwaltskanzleien bis zum zweiten juristischen Staatsexamen im Juni 2012 mit dem Schwerpunkt im Zivilrecht. Im Laufe der praktischen Ausbildung wurden das Gesellschaftsrecht und das Arbeitsrecht zunehmend Gegenstand des Interesses und der Tätigkeit von Rechtsanwalt Korth.

Associate unserer Kanzlei ist er seit August 2012. Inhaltliche Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind insbesondere das Arbeitsrecht und das Sozialrecht. Auch in allgemeinen zivilrechtlichen Fragen berät und vertritt er Unternehmen und Verbraucher.

Rechtsanwalt Korth vertritt Mandanten in Prozessen vor den ordentlichen Gerichten sowie vor Gerichten der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.

Sprachen: Deutsch und Englisch.