Tobias Korth


Rechtsanwalt seit 2012 (Rechtsanwaltskammer Köln)

(Standorte Köln und Berlin)

Rechtsanwalt Tobias Korth studierte von 2003 bis 2008 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Das erste juristische Staatsexamen legte er 2008 vor dem Oberlandesgericht Köln ab.

Ab 2010: Referendariat u.a. beim Landgericht Bonn, praktische Ausbildung in Anwaltskanzleien bis zum zweiten juristischen Staatsexamen im Juni 2012 mit dem Schwerpunkt im Zivilrecht.

Associate unserer Kanzlei ist er seit August 2012. Inhaltliche Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind insbesondere das Arbeitsrecht und das Familienrecht. Er setzt sich für unsere Mandanten mit Nachdruck ein, behält aber stets auch einvernehmliche Lösungsmöglichkeiten im Blick. Auch in allgemeinen zivilrechtlichen Fragen berät und vertritt er Unternehmen und Verbraucher.

Rechtsanwalt Korth vertritt Mandanten in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten (Familiengerichte, Amts-, Land- und Oberlandesgerichte) sowie vor Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Sprachen: Deutsch und Englisch.