Familienrecht

  • Unser Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung sind die Grundlagen für die Erarbeitung angemessener und sachgerechter Lösungen bei familienrechtlichen Problemen.
  • Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir vor der Eheschließung und während der Ehe rechtsgestaltend und individuell den für Ihre Lebenssituation passenden Ehevertrag. Auf diesem Weg bewirken wir die Lösung Ihrer vermögens-, versorgungs- und unterhaltsrechtlichen Fragestellungen.
  • Während einer Trennung und bei einer Scheidung stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite. Die häufig emotionale und persönliche Thematik erfordert Einfühlungsvermögen und eine Vorgehensweise mit Fingerspitzengefühl. Beides können Sie von uns erwarten.
  • Für Fragen der Unternehmensbewertung etwa im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich ziehen wir bei Bedarf unseren erfahrenen Kooperationspartner Herrn Dipl. Oec. Nikolaj Schmolcke hinzu.

Im Einzelnen beraten wir Sie insbesondere bei der Regelung

  • des Kindes-, Getrenntlebens- und nachehelichen Unterhalts,
  • der Wohnungszuweisung und Hausratsaufteilung,
  • des Sorgerechts und des Umgangsrechts,
  • einer interessengerechten Vermögensauseinandersetzung des Versorgungsausgleichs
  • die Aufhebung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • sowie bei der Durchsetzung und Abwehr von Elternunterhalt.

Wir vertreten Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche etwa im Rahmen des Scheidungsverfahrens, des Zugewinnausgleichsverfahrens oder bei Unterhaltsverfahren, soweit eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung nicht erzielbar sein sollte.


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